Otto-Dix-Stipendium des Freundeskreises

Das evangelische Internatsgymnasium Schloss Gaienhofen hat seit ihrer Gründung 1946 eine ihrer wichtigen Aufgaben darin gesehen, begabten und engagierten Kindern auch aus finanziell schlechter gestellten Elternhäusern durch die Gewährung von Stipendien eine hervorragende schulische und menschliche Ausbildung zuteil werden zu lassen. Diesem diakonischen Auftrag ist das Internat über fünf Jahrzehnte hindurch treu geblieben.

Der von Altschülern und Freunden Gaienhofens getragene Freundes- und Förderkreis e. V. hat sich dieser Aufgabe angeschlossen und ein eigenes Stipendium zur Förderung begabter Kinder gestiftet. Zum Gedenken an den Künstler Otto Dix, der viele Jahre in der Nachbarschaft unserer Schule gelebt hat und der mit seinem sozialkritischen Werk für die Werte der demokratischen Gesellschaft kämpfte, trägt das Stipendium dessen Namen. Die Otto-Dix-Stiftung Liechtenstein ist unserem Stipendium seit seiner Gründung fördernd verbunden.


Vergabekriterien

Das Otto-Dix-Stipendium wird jährlich an Mädchen und Jungen vergeben, die in besonderem Masse bereit sind, sich im Leben des Internats und im schulischen Alltag zu engagieren. Die Stipendiaten leisten dabei einen wichtigen Beitrag zu einer funktionierenden Internatsgemeinschaft, den die Stipendiaten selbst altersgerecht mitbestimmen dürfen. Der Freundes- und Förderkreis prüft mindestens jährlich dieses Engagement, das im Sinne einer Leistungsqualifikation entscheidend ist für die Fortgewährung des Stipendiums. Weder die Erziehungsberechtigten, noch der Stipendiennehmer sind selbst in der Lage, den Internatsaufenthalt in voller Höhe zu finanzieren. Vorgeschlagen werden können nur solche Schülerinnen und Schuler, deren schulischen Vorleistungen einen erfolgreichen Besuch des Gaienhofener Gymnasiums versprechen.


Stipendienantrag

Die Schulleitung reicht Stipendienanträge an den Vorstand des Freundes- und Förderkreises ein. Der Antrag enthält eine Begründung der Erziehungsberechtigten zu ihrem Wunsch, ihr Kind nach Gaienhofen zu geben, geschildert werden soll auch der bisherige Lebenslauf des Kindes. Ist das Kind älter als 14 Jahre, gehört zu den Unterlagen auch eine Erklärung des künftigen Stipendiaten selbst, warum sie oder er nach Gaienhofen ins Internat gehen möchte und wie sie oder er sich in besonderer Weise für die Internats- und Schulgemeinschaft engagieren wird.

Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Erziehungsberechtigten, des Stipendiaten und seiner näheren Verwandtschaft wird durch die Verwaltung der Internatsschule geprüft. Sie fügt dem Antrag eine entsprechende Stellungnahme bei. Zur Prüfung sind der Verwaltung unter anderem die jeweils neuste Steuerklärung und beweiskräftige Unterlagen über die finanzielle Situation der Antragsteller vorzulegen. Die Schulleitung steuert, soweit das Kind bereits Schüler in Gaienhofen ist, eine Stellungnahme zur schulischen und Internatssituation bei.

Der Vorstand des Vereins (vertreten durch die beiden Vorsitzenden) entscheidet über die Anträge.


Höhe des Stipendiums

Je nach Haushaltslage und nach den Eigenleistungsmöglichkeiten der Erziehungsberechtigten kann das Otto-Dix-Stipendium als Vollstipendium oder aufgeteilt in Zehntelanteile vergeben werden. Ein Stipendium wird jeweils auf ein Jahr vergeben. Es kann in gleicher oder veränderter Höhe verlängert werden.


Vergaberichtlinien

Vergaberichtlinien für das Otto-Dix-Stipendium

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